Bedienung des Immobilienkredits
Häufig ist die Immobilie bei einer Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Grundsätzlich gilt: zahlungspflichtig ist der Kreditnehmer. Hat nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist auch nur dieser für die Rückzahlung verantwortlich. Stehen beide Ehepartner im Kreditvertrag, so haften beide dafür.
Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung im Zuge einer Scheidung verkauft, erhebt die Bank für diese Vertragsauflösung eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Betrag orientiert sich an der Darlehenshöhe, der Laufzeit, den Konditionen sowie dem Zinssatz.
Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, müssen sie sich über die weitere Verwendung einigen. Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden, oder möchte einer der Partner die Immobilie behalten und den anderen auszahlen? In vielen Fällen wird die Immobilie am Ende doch verkauft, da ein Partner die Finanzierung oder den Unterhalt des Objekts nicht allein stemmen kann. Dabei ist der Vorteil, dass mit einem Verkauf beide Partner das Startkapital für den Neuanfang haben. Wir als Qualitätsmakler beraten Sie, welche Lösung in ihrer Situation die beste ist.
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