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Die Scheidungsimmobilie und das Zugewinnausgleichs-Dilemma

7. Januar 2021/in Trennung / Scheidung /von Wolfgang Philipp

Wenn geteilt wird, was zusammenbleiben sollte. Foto: ©Momentmal/Pixabay.com

Wenn zwei Menschen sich scheiden lassen, ist die Stimmung ohnehin schon meistens mies. Sie kann aber noch mieser werden, wenn die Teilung einer gemeinsam bewohnten Immobilie das Paar vor schier unlösbare Herausforderungen stellt. Möchte einer der Ehegatten nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, scheitert das oft daran, dass er seinen geschiedenen Ex-Partner nicht auszahlen kann. Der sogenannte Zugewinnausgleich – eigentlich dafür gedacht, eine faire Gütertrennung nach einer Scheidung zu gewährleisten – führt manchmal sogar erst recht mitten in dieses Dilemma.

Was ist eine Ehe? Auf diese Frage gibt es sicherlich viele zutreffende Antworten, aber aus juristischer Sicht handelt es sich um eine „Zugewinngemeinschaft“. Die Idee dahinter ist die Gütertrennung in der Ehe. Ehepaare haben im Grundsatz kein gemeinsames Eigentum. Jeder Ehegatte ist Alleineigentümer sowohl der Sachen, die er in die Ehe eingebracht hat, als auch des Vermögens, das er während der Ehe erworbenen hat. Im Falle einer Scheidung allerdings wird dieser während der Ehejahre erworbene „Zugewinn“ zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt. Das nennt man dann den „Zugewinnausgleich“. Wie wirkt sich dieser nun in der Praxis aus, wenn eine gemeinsam bewohnte Immobilie geteilt werden muss?

Fall 1: Die mit in die Ehe gebrachte Immobilie

In unserem ersten Fallbeispiel ist ein Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie und hat sie bereits vor der Heirat gekauft oder geerbt. Im Prinzip bleibt die Immobilie natürlich auch nach der Scheidung sein Eigentum. Allerdings führt eine eventuelle Wertsteigerung während der Jahre der Ehe dazu, dass dem geschiedenen Ehepartner ein Zugewinnausgleich gezahlt werden muss. Nehmen wir an, die Immobilie war zum Zeitpunkt der Eheschließung 300.000 Euro wert. 25 Jahre später kommt es zur Scheidung und der Wert hat sich auf 600.000 Euro verdoppelt. Aufgrund des Wertzuwachses von 300.000 Euro steht dem geschiedenen Partner ein Zugewinnausgleich von 150.000 Euro zu.

Fall 2: Die während der Ehe geerbte Immobilie

Noch höher fällt der Zugewinnausgleich aus, wenn einer der Ehegatten die Immobilie während der Zeit der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat. Der gesamte Wert der Immobilie ist dann als Vermögenszuwachs während der Ehe zu betrachten. Bleiben wir also bei unserer Annahme, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft 300.000 Euro wert war und jetzt 600.000 Euro wert ist, so bedeutet das bei der Scheidung: Der Eigentümer der Immobilie muss seinem geschiedenen Ehepartner einen Zugewinnausgleich von 300.000 Euro zahlen – 50 Prozent des Gesamtwertes. Kann er diese Summe nicht aufbringen, muss er, so bitter das ist, möglicherweise die Immobilie verkaufen.

Fall 3: Die gemeinsame Immobilie

Lediglich in unserem dritten Modellfall gibt es keinen Zugewinnausgleich. Dann nämlich, wenn die Immobilie beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehört und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Im Falle einer Scheidung wird die Immobilie dann einfach – und das ist oft schwierig genug – paritätisch zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Will einer der Partner in der Immobilie wohnen bleiben, muss er dem anderen die Hälfte des Wertes in Form von Geld auszahlen. Bei einem Verkauf erhalten beide die Hälfte des Verkaufserlöses.

Sie sind sich nicht sicher, ob der Verkauf er Immobilie nach der Trennung für Sie die beste Lösung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wolfgang Philipp
Immobilienmakler

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinn
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/_inhalt.html#
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg 0 0 Wolfgang Philipp https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg Wolfgang Philipp2021-01-07 14:18:542021-01-12 15:21:00Die Scheidungsimmobilie und das Zugewinnausgleichs-Dilemma

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5.0
Basierend auf 14 Rezensionen
philipp Immobilien GmbH
philipp Immobilien GmbH
5.0
Lars S.
Lars S.
17:00 23 Jan 21
Herr Philipp ist auf unsere individuellen Wünsche eingegangen und hat den Verkauf unser Immobilie in Rekordzeit unter Dach und Fach gebracht. Ich habe mit anderen Maklers auch schon andere Erfahrungen gemacht, daher nehme ich unsere positiven Erfahrungen mit Herrn Philipp nicht als selbstverständlich an: Seriös, strukturiert und zuverlässig.
Maike B.
Maike B.
11:32 04 Jan 21
Aus der Ferne eine Wohnung in Hamburg zu verkaufen ist nicht einfach. Durch die perfekte Kompetenz, unkomplizierte und persönliche Beratung von Herrn Philipp wurde der Verkauf erstaunlich schnell abgewickelt. Durch seine sympathische Art und stete Erreichbarkeit bei Fragen, wurde meine Aufregung gut in Schach gehalten. Ich denke gerne an die Telefonate zurück und wünsche weiter viel Erfolg und alles Gute.
K. L.
K. L.
16:08 18 Aug 20
Ein tolles Team mit viel fachlicher Kompetenz, mir sind nur wenige Hausverwaltungen mit einem solch guten Service bekannt. Weiter so!
Brigitte H.
Brigitte H.
20:30 13 Feb 20
Ich gebe Ihnen, für die Immobilienverwaltung, volle 5 Sterne. Erreichbarkeit, Organisation, Zuverlässigkeit und Durchführung könnten nicht besser sein. Die Mitarbeiter zeigen volles Engagement und bisher sind alle Handwerkerleistungen erstklassig gewesen. Unser Haus hat merklich an Wert gewonnen.
H.-H. E.
H.-H. E.
09:58 05 Jan 20
Herr Langeloh und ich schätzen die Arbeit von Frau Philipp sehr.Die Verwaltung ist zu Bürozeiten immer erreichbar,was in der Branche nicht selbstverstänlich ist und kümmert sich umgehend um bestehende Probleme.Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit unserem hervorragenden Hausmeister klappt ebenfalls perfekt.Das ist bei Ein-und Auszügen besonders wichtig.
Olaf S.
Olaf S.
14:00 26 Sep 19
Eine kleine geerbte Wohnung in Hamburg sollte verkauft werden.Von Mainz aus ist es nicht so einfach, mal schnell in HH eine Wohnung zu verkaufen, also muß ein Makler her !Das Internet gibt ja reichlich Auswahl her, aber wer ist der Richtige ?Glanzprospekte haben sie alle, darum machte ich mir die Mühe und habe viele angerufen um mir zumindest akustisch ein " Bild " zu machen.Zuletzt habe ich mich für Herrn Wolfgang Philipp entschieden und das war eine gute Entscheidung.Er hat sich um alles persönlich gekümmert, von der Preisfindung bis zur Wohnungsübergabe und allen Behördengängen, die dazwischen notwendig waren.Alle telef. Anfragen konnte er mir auf Grund seiner Erfahrungen gut verständlich beantworten und er fand auch immer Zeit für ein par persönliche Worte.Das erste persönliche Treffen fand beim Verkauf beim Notar statt, dort konnte ich mich nochmal von seinem sympatischen Auftreten überzeugen.Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm alle Gute.
Elke M.
Elke M.
16:09 31 Jul 19
War eine sehr gute Zusammenarbeit mitHerrn Wolfgang Philipp, kann ich nur weiter empfehlen
Daniel K.
Daniel K.
10:36 16 Jun 19
Wir haben eine unkomplizierte und schnelle Wohnungsvermittlung erfahren. Herr Philipp war dabei stets höflich und empathisch.
Joachim S.
Joachim S.
21:37 15 Apr 19
Super Truppe.
Chan C.
Chan C.
18:32 27 Dec 18
Professionell, praktisch und wahnsinnig persönlich hat uns Wolfgang Philipp ein neues Zuhause vermittelt. Mit Empathie bringt er Menschen zusammen - hier passt einfach alles!!
Atti H.
Atti H.
20:08 19 Aug 18
Wolfgang H.
Wolfgang H.
15:19 02 Sep 17
Hier "kocht" die Chefin und der Chef selbst, beide sind jederzeit direkt ansprechbar. Und auch die wenigen Mitarbeiter sind kompetent und mit Eigenverantwortung ausgestattet. Wer also einen Regionalmakler, wer eine Verwaltung sucht, die klein und deshalb effektiv ist, die konsequent Dinge umsetzt - alles ohne "Makler-Tam-Tam" - der ist bei Philipp-Immobilien richtig.
Torsten J.
Torsten J.
18:54 31 Mar 14
Herr Philipp ist ein engagierter und kompetenter Immobilien-Fachmann. Er hat mich gut beraten und seine Schritte für den Wohnungsverkauf waren für mich jederzeit nachvollziehbar. Bis zum Notartermin konnte ich mich auf ihn verlassen, meine Erwartungen wurden voll erfüllt , ich kann Herrn Philipp persönlich, wie auch seine Firma Philipp Immobilien ohne Einschränkung empfehlen.
SH L.
SH L.
07:37 28 Jun 13
Herr Philipp hatte schon vor über 8 Jahren mit hervorragender Kompetenz eine langjährige Mieterin für unsere Wohnung in HH gefunden. Auch der jetzige Verkauf dieser Wohnung war wieder erstklassig verlaufen. Bei Herrn Philipp waren wir stets in den besten Händen und sprechen ihm unsere besten Empfehlungen aus.
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