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Finanzbehörde, Pressemitteilung Anpassung Grunderwerbsteuer vom 05.01.2022

18. Januar 2022/in Ereignisse /von Wolfgang Philipp

HAMBURG – Mit Blick auf die erheblichen und andauernden Corona-bedingten Belastungen bei Haushaltslage und Finanzplanung ab 2023 hat der Senat eine Anpassung des Hamburger Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer an den Bundesdurchschnitt zum 1. Januar 2023 beschlossen, diesem muss die Bürgerschaft noch zustimmen. Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 % Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 % in allen übrigen Fällen.

Ausweislich der letzten Steuerschätzung wird zwar das Vorkrisenniveau auf Einnahmeseite früher als zuvor angenommen wieder erreicht werden, aber insbesondere Steuerrechtsänderungen des Bundes haben zu erheblichen, nicht kompensierten Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt geführt. Auf Ausgabeseite ist der Senat mit einer sich verschärfenden, herausfordernden Kostenentwicklung in den für die Stadt wichtigen Zukunftsbereichen wie u. a. Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilitätswende, Stadtentwicklung, Wissenschaft und Bildung konfrontiert. Neben einem konsequenten Konsolidierungskurs (z. B. mit einer Personalkostenbremse) ab dem Haushalt 2023/2024 will der Senat an den grundsätzlichen Ausbaupfaden insbesondere in den genannten Zukunftsbereichen festhalten. Vor diesem Hintergrund sind leider auch strukturelle Beiträge auf der Ertragsseite unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau in der Gesamtschau aus Sicht des Senats ein vertretbarer Schritt.

Hamburg bei der Grunderwerbsteuer zukünftig im Mittelfeld der Bundesländer

Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 % auf 5,5 % generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind.

Mit einem Steuersatz von 5,5 % befindet sich Hamburg im Ländervergleich zukünftig im Mittelfeld. So haben Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen einen Steuersatz von 6 %. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt der Steuersatz sogar 6,5 %. Fünf Bundesländer haben einen Steuersatz von 5 %, nur Bayern und Sachsen haben einen Steuersatz von 3,5 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der aktuelle Länderfinanzausgleich Länder mit einem unterdurchschnittlichen Grunderwerbsteuersatz bestraft. Denn: Für die Beurteilung der Finanzkraft eines Landes im Länderfinanzausgleich werden nicht die tatsächlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer herangezogen, sondern die theoretischen Einnahmen in Höhe des durchschnittlichen Grunderwerbsteuersatzes aller Länder.

Auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung sind unter ansonsten unveränderten Annahmen ab 2023 jährliche Mehreinnahmen von 132 Mio. Euro zu erwarten.

Maßnahmenpaket mit dem Bündnis für das Wohnen vereinbart

Vereinbarungsgemäß hat der Senat die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 2023 im Bündnis für das Wohnen erörtert. Die wohnungswirtschaftlichen Vertreter des Bündnisses haben die Absicht des Senats bedauert und zum Ausgleich andere kostenentlastende Maßnahmen gefordert. Um die Erfolge des Bündnisses für das Wohnen nicht zu gefährden, wurde daher ein – auch aus den Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer zu finanzierendes – umfassendes Begleit-Paket geschnürt und konkret folgende Maßnahmen – vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft – gemeinsam verfolgt:

1. Um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele zügig zu unterstützen, wird der Senat eine bestmögliche Ausstattung der IFB zur Flankierung der im großen Umfang aufzulegenden IFB-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand sicherstellen.

2. Bei geförderten Wohnungen ist die Anhebung der Grunderwerbsteuer bei der Fortschreibung der IFB-Wohnungsbauförderung so zu berücksichtigen, dass Mehrbelastungen für die Schaffung von geförderten Wohnungen vermieden werden können.

3. Sobald der Bund – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen – den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht, wird Hamburg von dieser Möglichkeit unverzüglich Gebrauch machen und für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bei jungen Familien einen ermäßigten Steuersatz von 3,5 % als Anreiz zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für junge Familien vorsehen.

4. In diesem Kontext wird sich Hamburg auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Öffnungsklausel den Ländern auch Möglichkeiten der Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuererhebung bei geförderten Wohnungen (Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau und Objekte des geförderten Wohnungsbaus) und bei Erbbaurechten eröffnet. Wenn eine entsprechende Länderöffnungsklausel in Kraft tritt, wird Hamburg diese unverzüglich nutzen.

5. Unabhängig von den steuerlichen Veränderungen gehen die Partner im Bündnis für das Wohnen davon aus, dass der Senat – um dringend benötigte Potentiale für die Wohnungsbauentwicklung zu sichern und zu schaffen – gewährleistet, dass die großen Stadtentwicklungsvorhaben (insbesondere Grasbrook, Mitte Altona, Oberbillwerder, Science City Hamburg Bahrenfeld/A7 Deckel, Wilhelmsburg, Fischbeker Reethen, Magistralenentwicklung, die Gartenstadt Öjendorf und der Hamburger Osten) zügig und mit ausreichender Finanzierung (z.B. im Hinblick auf Erschließung und Baureifmachung) in die Umsetzung gehen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Corona-Folgen für die Haushalts- und Finanzplanung ab der vollen Geltung der Schuldenbremse in 2023 sind einschneidend. Neben strikter Haushaltsdisziplin für die Aufstellung des Haushalts 2023/2024 auf Ausgabenseite sind auch Maßnahmen auf Einnahmeseite leider unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer klar ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau zwar bedauerlich, aber zusammen mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gemeinsam mit dem Bündnis für das Wohnen ein vertretbarer Schritt. Nur die avisierten Mehreinnahmen versetzen uns in die Lage, Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zur Erreichung der Klimaziele zu finanzieren und die Realisierung der großen Stadtentwicklungsvorhaben zu beschleunigen. Und mit der neuen Bundesregierung ist es erstmals möglich, auf Basis des Ampel-Koalitionsvertrages zu Länderöffnungsklauseln bei den Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer zu kommen: So können unter schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bei gleichzeitig herausfordernder Haushaltslage zielgerichtet steuerliche Anreize genau dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: bei jungen Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten. In diesen Bereichen können wir dann die Grunderwerbsteuer gegenüber heute sogar senken – auf den bundesweit niedrigsten Satz von 3,5 %, gegenüber 5,5 % in allen übrigen Fällen. Man kann die Beschlüsse auf eine Formel bringen: Für besonders förderungswürdige Erwerbsfälle wie bei jungen Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechten soll die Grunderwerbsteuer um 1% sinken, im Übrigen steigt sie zum 1. Januar 2023 um 1%.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Wohnungswirtschaft ist ein wichtiger Partner im erfolgreichen ‚Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘. In gemeinsamer Anstrengung auch mit den Bezirken haben wir in den vergangenen elf Jahren Baugenehmigungen für weit über 100.000 neue Wohnungen in Hamburg erzielt. Erwartete Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuer sollen darum zur gezielten Unterstützung dieses erfolgreichen Kurses eingesetzt werden. So sind wir uns bei unserem zentralen Ziel einig, die Wohnungspotenziale der großen Stadtentwicklungsvorhaben zügig, ausreichend finanziert und personell gut ausgestattet umzusetzen. Daneben geht es auch um eine bestmögliche Ausstattung der IFB, um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele effizient zu unterstützen. Steuerliche Mehrbelastungen für die Schaffung von geförderten Wohnungen sollen vermieden werden, und sobald der Bund die im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarte flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht, wird Hamburg als Anreiz für den familiären Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einen ermäßigten Steuersatz von 3,5% für junge Familien vorsehen. Darüber hinaus streben wir eine solche Öffnungsklausel zur Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuer bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten an. Zum Wesen unserer kooperativen Wohnungspolitik gehört es, dass wir all diese Ansätze im ‚Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘ gemeinsam diskutiert haben und darüber auch künftig im Austausch bleiben.“

Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands der norddeutschen Wohnungsunternehmen (VNW): „Wir bedauern die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hamburg. Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Angesichts der schwierigen Situation auf Hamburgs Wohnungsmarkt wäre es nötig, Hemmnisse für den Wohnungsbau abzubauen. Zugleich begrüße ich, dass mit einem Teil der Mehreinnahmen der Stadt Investitionen von Wohnungsunternehmen in den Klimaschutz gefördert werden sollen und dass dabei ausdrücklich der Quartiersansatz berücksichtigt wird. Die geplante Absenkung der Grunderwerbsteuer beim öffentlich geförderten Wohnungsbau auf lediglich 3,5 Prozent ist eine richtige Entscheidung.“

Sönke Struck, Vorsitzender des Landesverbands Nord im Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW): „Der BFW Nord kritisiert die geplante Grunderwerbsteuererhöhung als äußerst kontraproduktiv. Die Wohnungswirtschaft hat bereits in den Jahren vor Corona mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen gehabt. Und in den letzten 24 Monaten sind die Baukosten nochmals überdurchschnittlich gestiegen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem wir davon ausgehen müssen, dass durch weitere Klimaschutzanforderungen mit zusätzlichen Kostensteigerungen zu rechnen ist, trägt der Senat durch die Grunderwerbsteuererhöhung zu einer weiteren Verteuerung bei. Den Unternehmen, von denen der Senat erwartet, dass sie vermehrt bauen und günstig vermieten – die also für die Erfüllung der wohnungsbaupolitischen Ziele des Senates stehen – werden jetzt zusätzlich Steine in den Weg gelegt. Auch wenn wir uns von dieser Entscheidung des Senats deutlich distanzieren, halten wir gleichwohl weiterhin an den im Juni 2021 vereinbarten wohnungsbaupolitischen Zielen fest. Die im Gegenzug vom Senat beschlossenen kostenentlastenden Maßnahmen zur Erleichterung des Eigentumserwerbs junger Familien und sowie die beschlossene bestmögliche Ausstattung der IFB zur Flankierung der im großen Umfang aufzulegenden IFB-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand können dabei unterstützen, die Ziele des Bündnis nicht aus den Augen zu verlieren.“

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15757766/2022-01-05-gruderwerbsteuer-ermaessigungen/

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https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg 0 0 Wolfgang Philipp https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg Wolfgang Philipp2022-01-18 15:33:012022-01-18 15:33:01Finanzbehörde, Pressemitteilung Anpassung Grunderwerbsteuer vom 05.01.2022

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Basierend auf 18 Rezensionen
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D. K.
D. K.
22:50 11 Feb 22
Sehr geehrte Herr Philipp, was für eine tolle Erfahrung mit Ihnen zu arbeiten. Sie haben uns geholfen und unterstützt eine wunderbare Immobilie zu erstehen. Sie waren offen für jede Frage, waren sehr flexibel, haben uns umgehend mit allen Informationen versorgt. Es blieb nichts ungeklärt. Nach 2 Wochen saßen wir schon beim Notar. Zum erfolgreichen Abschluss zauberten Sie zwei wunderschöne Blumensträuße hervor, einen für die Verkäufer und einen für uns als Käufer. Das hat Stil. 1000 Dank und immer wieder gerne. Mit herzlichen Grüßen D.K.
Susanne N.
Susanne N.
14:57 10 Feb 22
Die Zusammenarbeit mit Herrn Philipp (Wohnungsverkauf) war sehr professionell und sehr nett. Er hat uns jederzeit auf dem Laufenden gehalten, sich ggf auch kurzfristig mit uns abgesprochen und großen Wert auf Transparenz gelegt. Wir wurden sehr gut betreut und empfehlen die Philipp Immobilien GmbH uneingeschränkt weiter. Herzlichen Dank, Herr Philipp!
peter S.
peter S.
09:10 07 May 21
It is our second time we are working together. This time it was a difficult task as we do not leave in germany and due to corona, much more hurdles were a challenge. But we did it at the end (actually very smoothly) and mr philipp was extremely forthcoming and helpful. If i have another object for sale or purchase, i will certainly make use out of his expertise and the excellent experience we have/had
Anastasia H.
Anastasia H.
11:05 15 Apr 21
Freundlich, professionell, schnell, zuverlässig... Wir sind sehr zufrieden!
Lars S.
Lars S.
17:00 23 Jan 21
Herr Philipp ist auf unsere individuellen Wünsche eingegangen und hat den Verkauf unser Immobilie in Rekordzeit unter Dach und Fach gebracht. Ich habe mit anderen Maklers auch schon andere Erfahrungen gemacht, daher nehme ich unsere positiven Erfahrungen mit Herrn Philipp nicht als selbstverständlich an: Seriös, strukturiert und zuverlässig.
Maike B.
Maike B.
11:32 04 Jan 21
Aus der Ferne eine Wohnung in Hamburg zu verkaufen ist nicht einfach. Durch die perfekte Kompetenz, unkomplizierte und persönliche Beratung von Herrn Philipp wurde der Verkauf erstaunlich schnell abgewickelt. Durch seine sympathische Art und stete Erreichbarkeit bei Fragen, wurde meine Aufregung gut in Schach gehalten. Ich denke gerne an die Telefonate zurück und wünsche weiter viel Erfolg und alles Gute.
K. H.
K. H.
16:08 18 Aug 20
Ein tolles Team mit viel fachlicher Kompetenz, mir sind nur wenige Hausverwaltungen mit einem solch guten Service bekannt. Weiter so!
Brigitte H.
Brigitte H.
20:30 13 Feb 20
Ich gebe Ihnen, für die Immobilienverwaltung, volle 5 Sterne. Erreichbarkeit, Organisation, Zuverlässigkeit und Durchführung könnten nicht besser sein. Die Mitarbeiter zeigen volles Engagement und bisher sind alle Handwerkerleistungen erstklassig gewesen. Unser Haus hat merklich an Wert gewonnen.
H.-H. E.
H.-H. E.
09:58 05 Jan 20
Herr Langeloh und ich schätzen die Arbeit von Frau Philipp sehr.Die Verwaltung ist zu Bürozeiten immer erreichbar,was in der Branche nicht selbstverstänlich ist und kümmert sich umgehend um bestehende Probleme.Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit unserem hervorragenden Hausmeister klappt ebenfalls perfekt.Das ist bei Ein-und Auszügen besonders wichtig.
Olaf S.
Olaf S.
14:00 26 Sep 19
Eine kleine geerbte Wohnung in Hamburg sollte verkauft werden.Von Mainz aus ist es nicht so einfach, mal schnell in HH eine Wohnung zu verkaufen, also muß ein Makler her !Das Internet gibt ja reichlich Auswahl her, aber wer ist der Richtige ?Glanzprospekte haben sie alle, darum machte ich mir die Mühe und habe viele angerufen um mir zumindest akustisch ein " Bild " zu machen.Zuletzt habe ich mich für Herrn Wolfgang Philipp entschieden und das war eine gute Entscheidung.Er hat sich um alles persönlich gekümmert, von der Preisfindung bis zur Wohnungsübergabe und allen Behördengängen, die dazwischen notwendig waren.Alle telef. Anfragen konnte er mir auf Grund seiner Erfahrungen gut verständlich beantworten und er fand auch immer Zeit für ein par persönliche Worte.Das erste persönliche Treffen fand beim Verkauf beim Notar statt, dort konnte ich mich nochmal von seinem sympatischen Auftreten überzeugen.Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm alle Gute.
Elke M.
Elke M.
16:09 31 Jul 19
War eine sehr gute Zusammenarbeit mitHerrn Wolfgang Philipp, kann ich nur weiter empfehlen
Daniel K.
Daniel K.
10:36 16 Jun 19
Wir haben eine unkomplizierte und schnelle Wohnungsvermittlung erfahren. Herr Philipp war dabei stets höflich und empathisch.
Joachim S.
Joachim S.
21:37 15 Apr 19
Super Truppe.
Chan C.
Chan C.
18:32 27 Dec 18
Professionell, praktisch und wahnsinnig persönlich hat uns Wolfgang Philipp ein neues Zuhause vermittelt. Mit Empathie bringt er Menschen zusammen - hier passt einfach alles!!
Atti H.
Atti H.
20:08 19 Aug 18
Wolfgang H.
Wolfgang H.
15:19 02 Sep 17
Hier "kocht" die Chefin und der Chef selbst, beide sind jederzeit direkt ansprechbar. Und auch die wenigen Mitarbeiter sind kompetent und mit Eigenverantwortung ausgestattet. Wer also einen Regionalmakler, wer eine Verwaltung sucht, die klein und deshalb effektiv ist, die konsequent Dinge umsetzt - alles ohne "Makler-Tam-Tam" - der ist bei Philipp-Immobilien richtig.
Torsten J.
Torsten J.
18:54 31 Mar 14
Herr Philipp ist ein engagierter und kompetenter Immobilien-Fachmann. Er hat mich gut beraten und seine Schritte für den Wohnungsverkauf waren für mich jederzeit nachvollziehbar. Bis zum Notartermin konnte ich mich auf ihn verlassen, meine Erwartungen wurden voll erfüllt , ich kann Herrn Philipp persönlich, wie auch seine Firma Philipp Immobilien ohne Einschränkung empfehlen.
SH L.
SH L.
07:37 28 Jun 13
Herr Philipp hatte schon vor über 8 Jahren mit hervorragender Kompetenz eine langjährige Mieterin für unsere Wohnung in HH gefunden. Auch der jetzige Verkauf dieser Wohnung war wieder erstklassig verlaufen. Bei Herrn Philipp waren wir stets in den besten Händen und sprechen ihm unsere besten Empfehlungen aus.
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