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Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch?

17. Juni 2020/in Erbe /von Wolfgang Philipp
Unterschied Lebenslanges Wohnrecht zu Nießbrauch

Auch ein Lebenslanges Wohnrecht sollte im Grundbuch eingetragen sein ©wavebreakmedia/Depositphotos.com

Wer das Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, profitiert von vielen Vorteilen. Zwar entfällt dabei die Miete, allerdings gibt es aber auch Einschränkungen, wenn es um die Gestaltung des Wohnraumes geht.

Angesichts der steigenden Mietpreise und des steigenden Wohnraummangels, überlegen gerade viele Senioren, wie sie sich ihren Wohnraum absichern können. Oft ist dann das lebenslange Wohnrecht die passende Alternative.

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet dann, dass eine Partei ein Haus oder Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf. Dabei ist das Wohnrecht fest an eine Immobilie gebunden. Sollte die einmal verkauft oder versteigert werden, dürfen die Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht dennoch in der Immobilie wohnen bleiben. Zwar müssen die Wohnberechtigten in diesem Fall dann keine Miete zahlen, kommen aber für ihre Nebenkosten selber auf. Auch für die Instandhaltung des eigenen Wohnraumes ist der Wohnberechtigte zuständig. Dies gilt aber nur für kleine Maßnahmen. Bei größeren Umbauten muss der Eigentümer der Immobilie miteinbezogen werden.

Lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen

Wer das Glück haben sollte durch Verwandte vom lebenslangen Wohnrecht zu profitieren, sollte unter allen Umständen dafür sorgen, dass dieses auch unanfechtbar bleibt. Um sicherzustellen, dass sich ein Wohnrechtsinhaber jederzeit auf sein Wohnrecht berufen kann, ist es unerlässlich, dies im Grundbuch festhalten zu lassen. Ein lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintragung, lässt sich im Zweifel nämlich wieder anfechten oder aufheben. Dies ist besonders wichtig, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Wenn das Wohnrecht ins Grundbuch aufgenommen wurde, kann bei einem Verkauf der Immobilie der neue Eigentümer dem Wohnrechtinhaber ohne dessen Zustimmung nicht das Wohnrecht entziehen oder ihm kündigen.

Wer kein Wohnrecht besitzt, sollte sich überlegen eine eigene Immobilie zu kaufen. Entweder um selbst darin zu wohnen oder sie als Geldanlage für sich selbst oder seine Kinder zu erwerben. Nicht nur kann man dann selbst über die Gestaltung des Wohnraumes entscheiden, sondern man kann sie später vermutlich gewinnbringend verkaufen, oder auch eventuell vererben. Gerade die letzte Möglichkeit lässt sich gut mit dem lebenslangen Wohnrecht kombinieren.

Nießbrauchrecht statt Lebenslanges Wohnrecht

Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel die Eltern pflegebedürftig werden und in ein Seniorenheim ziehen müssen. In diesem Fall können sie von ihrem lebenslangen Wohnrecht nicht mehr profitieren. Dann wäre es besser, ein Nießbrauchrecht einzuräumen. Dies bedeutet, dass sie zum Beispiel die Immobilie vermieten und von den Mieteinnahmen das Pflegeheim finanzieren.

Ebenfalls sinnvoll ist es, ein Rückforderungsrecht einzuräumen. Im Falle einer Insolvenz der Kinder, kann man so seine Immobilie vor der Vollstreckung schützen, indem es zurück auf die Eltern überschrieben wird. Andernfalls sind sowohl das Haus als auch das Wohnrecht weg.

Möchten Sie wissen, wie sich ein Wohnrecht für Ihre Immobilie auf den Verkaufspreis auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Wolfgang Philipp
Immobilienmakler Hamburg-Rotherbaum

 

Nicht gefunden, was Sie suchen? Dann lesen Sie hier:
BGH: Bestimmungen zu lebenslangem Wohnrecht der Mieter in Immobilienkaufvertrag als echter Vertrag zugunsten Dritter

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg 0 0 Wolfgang Philipp https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg Wolfgang Philipp2020-06-17 16:55:432020-11-16 19:26:46Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch?

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Basierend auf 13 Rezensionen
philipp Immobilien GmbH
philipp Immobilien GmbH
5.0
Maike B.
Maike B.
11:32 04 Jan 21
Aus der Ferne eine Wohnung in Hamburg zu verkaufen ist nicht einfach. Durch die perfekte Kompetenz, unkomplizierte und persönliche Beratung von Herrn Philipp wurde der Verkauf erstaunlich schnell abgewickelt. Durch seine sympathische Art und stete Erreichbarkeit bei Fragen, wurde meine Aufregung gut in Schach gehalten. Ich denke gerne an die Telefonate zurück und wünsche weiter viel Erfolg und alles Gute.
K. L.
K. L.
16:08 18 Aug 20
Ein tolles Team mit viel fachlicher Kompetenz, mir sind nur wenige Hausverwaltungen mit einem solch guten Service bekannt. Weiter so!
Brigitte H.
Brigitte H.
20:30 13 Feb 20
Ich gebe Ihnen, für die Immobilienverwaltung, volle 5 Sterne. Erreichbarkeit, Organisation, Zuverlässigkeit und Durchführung könnten nicht besser sein. Die Mitarbeiter zeigen volles Engagement und bisher sind alle Handwerkerleistungen erstklassig gewesen. Unser Haus hat merklich an Wert gewonnen.
H.-H. E.
H.-H. E.
09:58 05 Jan 20
Herr Langeloh und ich schätzen die Arbeit von Frau Philipp sehr.Die Verwaltung ist zu Bürozeiten immer erreichbar,was in der Branche nicht selbstverstänlich ist und kümmert sich umgehend um bestehende Probleme.Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit unserem hervorragenden Hausmeister klappt ebenfalls perfekt.Das ist bei Ein-und Auszügen besonders wichtig.
Olaf S.
Olaf S.
14:00 26 Sep 19
Eine kleine geerbte Wohnung in Hamburg sollte verkauft werden.Von Mainz aus ist es nicht so einfach, mal schnell in HH eine Wohnung zu verkaufen, also muß ein Makler her !Das Internet gibt ja reichlich Auswahl her, aber wer ist der Richtige ?Glanzprospekte haben sie alle, darum machte ich mir die Mühe und habe viele angerufen um mir zumindest akustisch ein " Bild " zu machen.Zuletzt habe ich mich für Herrn Wolfgang Philipp entschieden und das war eine gute Entscheidung.Er hat sich um alles persönlich gekümmert, von der Preisfindung bis zur Wohnungsübergabe und allen Behördengängen, die dazwischen notwendig waren.Alle telef. Anfragen konnte er mir auf Grund seiner Erfahrungen gut verständlich beantworten und er fand auch immer Zeit für ein par persönliche Worte.Das erste persönliche Treffen fand beim Verkauf beim Notar statt, dort konnte ich mich nochmal von seinem sympatischen Auftreten überzeugen.Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm alle Gute.
Elke M.
Elke M.
16:09 31 Jul 19
War eine sehr gute Zusammenarbeit mitHerrn Wolfgang Philipp, kann ich nur weiter empfehlen
Daniel K.
Daniel K.
10:36 16 Jun 19
Wir haben eine unkomplizierte und schnelle Wohnungsvermittlung erfahren. Herr Philipp war dabei stets höflich und empathisch.
Joachim S.
Joachim S.
21:37 15 Apr 19
Super Truppe.
Chan C.
Chan C.
18:32 27 Dec 18
Professionell, praktisch und wahnsinnig persönlich hat uns Wolfgang Philipp ein neues Zuhause vermittelt. Mit Empathie bringt er Menschen zusammen - hier passt einfach alles!!
Atti H.
Atti H.
20:08 19 Aug 18
Wolfgang H.
Wolfgang H.
15:19 02 Sep 17
Hier "kocht" die Chefin und der Chef selbst, beide sind jederzeit direkt ansprechbar. Und auch die wenigen Mitarbeiter sind kompetent und mit Eigenverantwortung ausgestattet. Wer also einen Regionalmakler, wer eine Verwaltung sucht, die klein und deshalb effektiv ist, die konsequent Dinge umsetzt - alles ohne "Makler-Tam-Tam" - der ist bei Philipp-Immobilien richtig.
Torsten J.
Torsten J.
18:54 31 Mar 14
Herr Philipp ist ein engagierter und kompetenter Immobilien-Fachmann. Er hat mich gut beraten und seine Schritte für den Wohnungsverkauf waren für mich jederzeit nachvollziehbar. Bis zum Notartermin konnte ich mich auf ihn verlassen, meine Erwartungen wurden voll erfüllt , ich kann Herrn Philipp persönlich, wie auch seine Firma Philipp Immobilien ohne Einschränkung empfehlen.
SH L.
SH L.
07:37 28 Jun 13
Herr Philipp hatte schon vor über 8 Jahren mit hervorragender Kompetenz eine langjährige Mieterin für unsere Wohnung in HH gefunden. Auch der jetzige Verkauf dieser Wohnung war wieder erstklassig verlaufen. Bei Herrn Philipp waren wir stets in den besten Händen und sprechen ihm unsere besten Empfehlungen aus.
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