Bei den Maklergebühren kommt Ende des Jahres Neues auf Immobilieneigentümer in Hamburg zu
Voraussichtlich dann wird das im vergangenen Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz “über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” bundeseinheitlich in Kraft treten.
Damit wird auch Hamburg (Maklergebühren werden hier üblicherweise alleine vom Käufer beglichen) an eine schon in den meisten anderen Bundesländern seit langem praktizierte Regelung angepasst. Vor allem geht es dabei um die hälftige Aufteilung der Gebühr zwischen Verkäufer und Käufer. Wir begrüßen diesen Schritt.
Wolfgang Philipp
Immobilienmakler in Rotherbaum