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So hilft die Gütertrennung bei der Scheidung

20. Mai 2020/in Trennung / Scheidung /von Wolfgang Philipp
Gütertrennung bringt Klarheit bei Scheidungsimmobilie

Was vorher vertraglich geregelt wurde, muss in der Scheidung nicht verhandelt werden, Foto: © Elnur_/Depositphotos.com

Nicht nur der gemeinsame Name, sondern auch das gemeinsame Vermögen sind oft Diskussionsthemen vor der Hochzeit. Und das nicht ohne Grund, denn schon vor der Eheschließung können Paare eine Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass im Falle einer Trennung das jeweilige Vermögen komplett getrennt wird und damit die Verhältnisse klar geregelt sind. Das gilt dann nicht nur für die Finanzen, sondern auch für etwaige Immobilien.

Das Ehe- und Familienrecht unterscheidet zwischen drei Formen des Güterstandes. Da wären der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die beiden Wahlgüterstände. Zu diesen gehören die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Allerdings treten diese nur in Kraft, wenn sie vorher in einem Ehevertrag verankert wurden.

Die Gütertrennung ist in §1414 BGB geregelt und besagt, dass Eheleute in Ihrem Ehevertrag die gesetzliche Zugewinngemeinschaft streichen können und damit automatisch Gütertrennung gilt. Damit fallen die Vermögensbestände nicht in einen Topf, egal ob die Güter vor oder in der Ehe erworben wurden. Jeder Partner verfügt über sein eigenes Vermögen. Aus vermögensrechtlicher Sicht bleiben sie also unverheiratet.

Gütertrennung erleichtert Scheidungsabwicklung

Kommt es zu einer Scheidung, erleichtert die Gütertrennung die Abwicklung erheblich. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle der Scheidung der Vermögenszuwachs nach der Heirat ausgeglichen – beide Eheleute erhalten gleich viel. Bei der Gütertrennung wird dagegen nur über das Vermögen verhandelt, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist.

Zum Vermögen zählt nicht nur Geld: Immobilien wie eine gemeinsame Eigentumswohnung oder das gemeinsame Haus, sowie die gemeinschaftlich angeschafften Möbel oder das Familienauto gelten als gemeinsames Gebrauchsvermögen.

Über all das muss man sich bei einer Gütertrennung keine Sorgen machen. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Partners. So können Streitigkeiten um das Eigentum im Falle einer Scheidung oder Trennung vermieden werden.

Wurde allerdings eine Immobilie während der Ehe gemeinschaftlich gekauft, dann ist diese von der Gütertrennung ausgeschlossen. Im Falle einer Scheidung muss dieses Gebrauchsvermögen aufgeteilt werden.

Im Idealfall ist Immobilienaufteilung im Ehevertrag festgehalten

Im Idealfall wurde bereits in einem Ehevertrag festgehalten, was im Falle einer Scheidung mit der gemeinsam angeschafften Immobilie geschehen soll und wer die eventuell noch bestehende Hypothek abzahlen soll. Übrigens kann das auch schon im Vertrag festgehalten werden, wenn noch kein Immobilienkauf in Planung ist. Die Gütertrennung an sich, kann auch nach der Eheschließung noch vereinbart werden. Wie Sie im Falle einer Scheidung mit Ihrer Immobilie weiter verfahren können, erklärt Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler.

Sie leben in Scheidung und wissen nicht wie Sie mit der Immobilie vorgehen sollen, bzw. wieviel sie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Wolfgang Philipp
Immobilienmakler Hamburg-Rotherbaum

 

Ergänzende Informationen dazu:
Eintritt der Gütertrennung (BGB)
Gütergemeinschaft (Ehe)
Ehe

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg 0 0 Wolfgang Philipp https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg Wolfgang Philipp2020-05-20 14:50:092020-11-16 19:03:47So hilft die Gütertrennung bei der Scheidung

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5.0
Basierend auf 13 Rezensionen
philipp Immobilien GmbH
philipp Immobilien GmbH
5.0
Maike B.
Maike B.
11:32 04 Jan 21
Aus der Ferne eine Wohnung in Hamburg zu verkaufen ist nicht einfach. Durch die perfekte Kompetenz, unkomplizierte und persönliche Beratung von Herrn Philipp wurde der Verkauf erstaunlich schnell abgewickelt. Durch seine sympathische Art und stete Erreichbarkeit bei Fragen, wurde meine Aufregung gut in Schach gehalten. Ich denke gerne an die Telefonate zurück und wünsche weiter viel Erfolg und alles Gute.
K. L.
K. L.
16:08 18 Aug 20
Ein tolles Team mit viel fachlicher Kompetenz, mir sind nur wenige Hausverwaltungen mit einem solch guten Service bekannt. Weiter so!
Brigitte H.
Brigitte H.
20:30 13 Feb 20
Ich gebe Ihnen, für die Immobilienverwaltung, volle 5 Sterne. Erreichbarkeit, Organisation, Zuverlässigkeit und Durchführung könnten nicht besser sein. Die Mitarbeiter zeigen volles Engagement und bisher sind alle Handwerkerleistungen erstklassig gewesen. Unser Haus hat merklich an Wert gewonnen.
H.-H. E.
H.-H. E.
09:58 05 Jan 20
Herr Langeloh und ich schätzen die Arbeit von Frau Philipp sehr.Die Verwaltung ist zu Bürozeiten immer erreichbar,was in der Branche nicht selbstverstänlich ist und kümmert sich umgehend um bestehende Probleme.Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit unserem hervorragenden Hausmeister klappt ebenfalls perfekt.Das ist bei Ein-und Auszügen besonders wichtig.
Olaf S.
Olaf S.
14:00 26 Sep 19
Eine kleine geerbte Wohnung in Hamburg sollte verkauft werden.Von Mainz aus ist es nicht so einfach, mal schnell in HH eine Wohnung zu verkaufen, also muß ein Makler her !Das Internet gibt ja reichlich Auswahl her, aber wer ist der Richtige ?Glanzprospekte haben sie alle, darum machte ich mir die Mühe und habe viele angerufen um mir zumindest akustisch ein " Bild " zu machen.Zuletzt habe ich mich für Herrn Wolfgang Philipp entschieden und das war eine gute Entscheidung.Er hat sich um alles persönlich gekümmert, von der Preisfindung bis zur Wohnungsübergabe und allen Behördengängen, die dazwischen notwendig waren.Alle telef. Anfragen konnte er mir auf Grund seiner Erfahrungen gut verständlich beantworten und er fand auch immer Zeit für ein par persönliche Worte.Das erste persönliche Treffen fand beim Verkauf beim Notar statt, dort konnte ich mich nochmal von seinem sympatischen Auftreten überzeugen.Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm alle Gute.
Elke M.
Elke M.
16:09 31 Jul 19
War eine sehr gute Zusammenarbeit mitHerrn Wolfgang Philipp, kann ich nur weiter empfehlen
Daniel K.
Daniel K.
10:36 16 Jun 19
Wir haben eine unkomplizierte und schnelle Wohnungsvermittlung erfahren. Herr Philipp war dabei stets höflich und empathisch.
Joachim S.
Joachim S.
21:37 15 Apr 19
Super Truppe.
Chan C.
Chan C.
18:32 27 Dec 18
Professionell, praktisch und wahnsinnig persönlich hat uns Wolfgang Philipp ein neues Zuhause vermittelt. Mit Empathie bringt er Menschen zusammen - hier passt einfach alles!!
Atti H.
Atti H.
20:08 19 Aug 18
Wolfgang H.
Wolfgang H.
15:19 02 Sep 17
Hier "kocht" die Chefin und der Chef selbst, beide sind jederzeit direkt ansprechbar. Und auch die wenigen Mitarbeiter sind kompetent und mit Eigenverantwortung ausgestattet. Wer also einen Regionalmakler, wer eine Verwaltung sucht, die klein und deshalb effektiv ist, die konsequent Dinge umsetzt - alles ohne "Makler-Tam-Tam" - der ist bei Philipp-Immobilien richtig.
Torsten J.
Torsten J.
18:54 31 Mar 14
Herr Philipp ist ein engagierter und kompetenter Immobilien-Fachmann. Er hat mich gut beraten und seine Schritte für den Wohnungsverkauf waren für mich jederzeit nachvollziehbar. Bis zum Notartermin konnte ich mich auf ihn verlassen, meine Erwartungen wurden voll erfüllt , ich kann Herrn Philipp persönlich, wie auch seine Firma Philipp Immobilien ohne Einschränkung empfehlen.
SH L.
SH L.
07:37 28 Jun 13
Herr Philipp hatte schon vor über 8 Jahren mit hervorragender Kompetenz eine langjährige Mieterin für unsere Wohnung in HH gefunden. Auch der jetzige Verkauf dieser Wohnung war wieder erstklassig verlaufen. Bei Herrn Philipp waren wir stets in den besten Händen und sprechen ihm unsere besten Empfehlungen aus.
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