Scheidungsimmobilie noch nicht abgezahlt?
Wie jeder weiß, ist eine Scheidung für die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein Problem. Wie soll man das gemeinsame Eigentum teilen, und vor allem: wie beendet man die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen?
Fall 1: Nur ein Partner haftet für den Kredit
Grundsätzlich gilt: zahlungspflichtig ist der Kreditnehmer. Das Eheverhältnis spielt dabei keine Rolle. Wenn also nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, so ist auch nur ein Ehepartner für die Rückzahlung verantwortlich. Der Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht.
In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Möchte allerdings der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes an. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden alleine tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht in der Wohnung verbleibt, sondern sie der anderen Partei überlässt.
Fall 2: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben
Anders sieht es aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.
Sollte eine Vertragsänderung nicht gewollt oder möglich sein, müssen sich die getrennten Partner auch hier über einen Ausgleich einigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Erstellung einer Schuldfreistellung. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand.
Verbindliche Regelung über Unterhaltszahlungen
Eine deutlich verbindlichere Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, welches zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung im Falle einer Scheidung zu finden.
Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Wolfgang Philipp
Immobilienmakler Hamburg-Rotherbaum
Weitere Informationen:
Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften
Anzahl der Eheschliessungen in Deutschland
Immobilie
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.