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Warum ein Erbschein?

29. Juni 2020/in Erbe /von Wolfgang Philipp
Mit Erbschein das Erbrecht nachweisen

Trotz notariellem Testament kann ein Erbschein erforderlich werden. Foto: © belchonock/Depositphotos.com

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt und denken darüber nach die Immobilie zu verkaufen. Leider liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament oder entsprechender Erbvertrag vor. In diesem Fall benötigen Sie zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein.

Liegt im Falle einer Erbschaft kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders nachweisen. Das geht unter anderem über einen Erbschein. Ein Erbschein beurkundet genau, wer der Erbe und wie groß sein Erbteil ist. Ausgestellt wird er von einem Nachlassgericht, allerdings nicht automatisch, sondern nur, wenn man ihn beantragt. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie sich allerdings zu hundert Prozent sicher sein, dass Sie das Erbe auch wirklich annehmen wollen. Denn später können Sie es nicht mehr ausschlagen.

Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten

Gehen wir nun einmal davon aus, dass Sie eine Immobilie geerbt haben, aber kein notariell beglaubigtes Testament und auch kein entsprechender Erbvertrag vorliegt. Damit Sie das Erbe antreten können, ist der Erbschein dann zwingend notwendig. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Im Falle mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht.

Möchten Sie die Immobilie dann verkaufen, ist zunächst eine Grundbuchänderung erforderlich. Erst durch den Eintrag als neuer Eigentümer in das Grundbuch werden Sie nämlich juristisch überhaupt zum Eigentümer. Sie müssen also beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Die Grundbuchordnung schreibt dafür die Vorlage eines Erbscheins vor. Nur im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Gelegentlich verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind.

Die gesetzliche Erbfolge greift

Hat ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag geschlossen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dort erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein.

Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht beantragen. Üblicherweise ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar aufgenommen werden, der den Antrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wolfgang Philipp
Immobilienmakler Hamburg-Rotherbaum

 

Nicht fündig geworden:
Gesetzliche Erbfolge
Erbschein
Art der Erbschaft

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg 0 0 Wolfgang Philipp https://philipp-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/10/philipp-immobilien-logo.svg Wolfgang Philipp2020-06-29 13:52:302020-11-16 19:29:01Warum ein Erbschein?

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5.0
Basierend auf 13 Rezensionen
philipp Immobilien GmbH
philipp Immobilien GmbH
5.0
Maike B.
Maike B.
11:32 04 Jan 21
Aus der Ferne eine Wohnung in Hamburg zu verkaufen ist nicht einfach. Durch die perfekte Kompetenz, unkomplizierte und persönliche Beratung von Herrn Philipp wurde der Verkauf erstaunlich schnell abgewickelt. Durch seine sympathische Art und stete Erreichbarkeit bei Fragen, wurde meine Aufregung gut in Schach gehalten. Ich denke gerne an die Telefonate zurück und wünsche weiter viel Erfolg und alles Gute.
K. L.
K. L.
16:08 18 Aug 20
Ein tolles Team mit viel fachlicher Kompetenz, mir sind nur wenige Hausverwaltungen mit einem solch guten Service bekannt. Weiter so!
Brigitte H.
Brigitte H.
20:30 13 Feb 20
Ich gebe Ihnen, für die Immobilienverwaltung, volle 5 Sterne. Erreichbarkeit, Organisation, Zuverlässigkeit und Durchführung könnten nicht besser sein. Die Mitarbeiter zeigen volles Engagement und bisher sind alle Handwerkerleistungen erstklassig gewesen. Unser Haus hat merklich an Wert gewonnen.
H.-H. E.
H.-H. E.
09:58 05 Jan 20
Herr Langeloh und ich schätzen die Arbeit von Frau Philipp sehr.Die Verwaltung ist zu Bürozeiten immer erreichbar,was in der Branche nicht selbstverstänlich ist und kümmert sich umgehend um bestehende Probleme.Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit unserem hervorragenden Hausmeister klappt ebenfalls perfekt.Das ist bei Ein-und Auszügen besonders wichtig.
Olaf S.
Olaf S.
14:00 26 Sep 19
Eine kleine geerbte Wohnung in Hamburg sollte verkauft werden.Von Mainz aus ist es nicht so einfach, mal schnell in HH eine Wohnung zu verkaufen, also muß ein Makler her !Das Internet gibt ja reichlich Auswahl her, aber wer ist der Richtige ?Glanzprospekte haben sie alle, darum machte ich mir die Mühe und habe viele angerufen um mir zumindest akustisch ein " Bild " zu machen.Zuletzt habe ich mich für Herrn Wolfgang Philipp entschieden und das war eine gute Entscheidung.Er hat sich um alles persönlich gekümmert, von der Preisfindung bis zur Wohnungsübergabe und allen Behördengängen, die dazwischen notwendig waren.Alle telef. Anfragen konnte er mir auf Grund seiner Erfahrungen gut verständlich beantworten und er fand auch immer Zeit für ein par persönliche Worte.Das erste persönliche Treffen fand beim Verkauf beim Notar statt, dort konnte ich mich nochmal von seinem sympatischen Auftreten überzeugen.Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm alle Gute.
Elke M.
Elke M.
16:09 31 Jul 19
War eine sehr gute Zusammenarbeit mitHerrn Wolfgang Philipp, kann ich nur weiter empfehlen
Daniel K.
Daniel K.
10:36 16 Jun 19
Wir haben eine unkomplizierte und schnelle Wohnungsvermittlung erfahren. Herr Philipp war dabei stets höflich und empathisch.
Joachim S.
Joachim S.
21:37 15 Apr 19
Super Truppe.
Chan C.
Chan C.
18:32 27 Dec 18
Professionell, praktisch und wahnsinnig persönlich hat uns Wolfgang Philipp ein neues Zuhause vermittelt. Mit Empathie bringt er Menschen zusammen - hier passt einfach alles!!
Atti H.
Atti H.
20:08 19 Aug 18
Wolfgang H.
Wolfgang H.
15:19 02 Sep 17
Hier "kocht" die Chefin und der Chef selbst, beide sind jederzeit direkt ansprechbar. Und auch die wenigen Mitarbeiter sind kompetent und mit Eigenverantwortung ausgestattet. Wer also einen Regionalmakler, wer eine Verwaltung sucht, die klein und deshalb effektiv ist, die konsequent Dinge umsetzt - alles ohne "Makler-Tam-Tam" - der ist bei Philipp-Immobilien richtig.
Torsten J.
Torsten J.
18:54 31 Mar 14
Herr Philipp ist ein engagierter und kompetenter Immobilien-Fachmann. Er hat mich gut beraten und seine Schritte für den Wohnungsverkauf waren für mich jederzeit nachvollziehbar. Bis zum Notartermin konnte ich mich auf ihn verlassen, meine Erwartungen wurden voll erfüllt , ich kann Herrn Philipp persönlich, wie auch seine Firma Philipp Immobilien ohne Einschränkung empfehlen.
SH L.
SH L.
07:37 28 Jun 13
Herr Philipp hatte schon vor über 8 Jahren mit hervorragender Kompetenz eine langjährige Mieterin für unsere Wohnung in HH gefunden. Auch der jetzige Verkauf dieser Wohnung war wieder erstklassig verlaufen. Bei Herrn Philipp waren wir stets in den besten Händen und sprechen ihm unsere besten Empfehlungen aus.
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