Wohnungseigentumsgesetz modernisiert
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt bekanntermaßen mit der Teilungserklärung das Zusammenleben von Eigentümern in einer Immobilie. Der Immobilienverwaltung ermöglicht es die Gemeinschaft zu organisieren, ihre Interessen zu vertreten. Das im Jahr 1951 geschaffene und zuletzt 2007 novellierte Gesetz war in Teilbereichen nicht mehr zeitgemäß. Es wurde kürzlich mit Wirkung zum 01.12.2020 reformiert. Der guten Ordnung halber sei der etwas ungelenke Name genannt: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG. Vermutlich werden Sie diesen Begriff in Zukunft öfter hören.
Neben den nachfolgenden organisatorischen Maßnahmen
- Sanierung und Modernisierung werden einfacher
- Anspruch auf zertifizierten Verwalter
- Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
- Außenvollmacht für Verwalter
- Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung werden vereinfacht
- Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
- Flexiblere Entscheidung über Kostentragung
- Verwaltungsbeirat wird flexibler ausgestaltet
- Einfachere Abberufung des Verwalters
- Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft
- Kostenentscheidung zulasten des Verwalters wird abgeschafft
- Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse
- Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
- Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Keine Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen
- Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ebnet das Gesetz weiterhin den Weg in die digitale Zukunft. Kurz gesagt: Die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft wird erhöht, der Beirat gestärkt. Auch die Stellung der Hausverwaltung wird gekräftigt, wobei sich die Gemeinschaft leichter als früher von ihr trennen kann.
Noch gibt es Irritation
Wie immer bei größeren Umstellungen herrscht zunächst Irritation. So wissen wir zum Beispiel bei einigen Änderungen noch nicht, wie sie am Besten zu handhaben sind. Damit dürften wir allerdings nicht alleine stehen.
Erste Prozesse angepasst
Das gesamt Verwaltungsteam stellt sich gerne der Herausforderung, bedeutet sie doch eine weitere Professionalisierung. Erste Prozesse haben wir bereits angepasst. Bitte haben Sie jedoch bei der Umsetzung etwas Geduld. Aber seien Sie versichert, wir arbeiten daran.
Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie Fragen dazu haben.
Freundliche Grüße aus der Grindelallee
Anke Philipp
Immobilienverwalterin
Weiterführende Informationen können Sie hier finden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsgesetz_%28Deutschland%29 Absatz unten “Reform des WEG”
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/weg-reform_84342_460970.html