Die Immobilie im Testament
Wer eine Immobilie zu vererben hat, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Damit nach dem Tode auch wirklich alles nach dem Wunsch und Willen des Erblassers abläuft, raten Experten dazu, sich schon frühzeitig über das Erbrecht zu informieren und ein „hieb- und stichfestes“ Testament zu erstellen. Das in vielen Fällen wichtig. Sonst kann es passieren, dass der favorisierte Erbe die Immobilie am Ende doch verkaufen muss, um seine Miterben auszahlen zu können. Weiterlesen