Epochale Änderung bei Maklerkosten
Einzigartig in meiner 30jährigen Maklerlaufbahn ist diese Umstellung. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Kurz gefasst besagt es: Beim Verkauf von Immobilien wie Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Immobilienmakler auch in Hamburg künftig seine Courtage zu mindestens 50% vom Verkäufer! verlangen. Und nicht mehr zu 100 % vom Käufer, wie in der Vergangenheit üblich. Ich war etwas beunruhigt. Wie würde es während des Übergangs mit den laufenden Aufträgen gehen? Würden mich Verkäufer auch weiterhin beauftragen?